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Gemeinnütziger Verein Ammersee West e.V.



§ 2
Zweck der Vereins

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Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung von sozialen Aufgaben im Gebiet Ammersee West und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Dabei kann der Verein Projekte zusammen mit einer oder mehreren Institutionen durchführen. Der Verein kann Träger und Anstellungsträger sein. Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Sozialmobil, durch die Unterhaltung des Kinderparks und der Tagesmüttervermittlung sowie durch die finanzielle Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen.













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