{"id":27,"date":"2015-01-26T09:59:00","date_gmt":"2015-01-26T09:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/test.gemeinsam-ammersee.de\/?page_id=27"},"modified":"2024-01-08T20:43:59","modified_gmt":"2024-01-08T19:43:59","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gemeinsam-ammersee.de\/?page_id=27","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">SATZUNG GEMEINSAM \u2013<br \/>\nGEMEINN\u00dcTZIGER VEREIN AMMERSEE WEST e.V.<br \/>\nSitz: Schondorf, Wilhelm-Leibl-Platz 4, 86938 Schondorf (Tel. 08192-222)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 1<br \/>\nName und Sitz<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eGEMEINSAM \u2013 Gemeinn\u00fctziger Verein Ammersee West e.V.\u201c<br \/>\nEr hat seinen Sitz in Schondorf am Ammersee (Wilhelm-Leibl-Platz 4, 86938 Schondorf) und soll beim Amtsgericht Landsberg am Lech im Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 2<br \/>\nZweck der Vereins<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zweck des Vereins ist insbesondere die F\u00f6rderung von sozialen Aufgaben im Gebiet Ammersee West und die Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Personen im Sinne des \u00a7 53 AO. Dabei kann der Verein Projekte zusammen mit einer oder mehreren Institutionen durchf\u00fchren. Der Verein kann Tr\u00e4ger und Anstellungstr\u00e4ger sein. Der Verein dient unmittelbar und ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzigen und mildt\u00e4tigen Zwecken. Der Verein ist \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Sozialmobil, durch die Unterhaltung des Kinderparks und der Tagesm\u00fcttervermittlung sowie durch die finanzielle Unterst\u00fctzung von Kinder- und Jugendeinrichtungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 3<br \/>\nMitgliedschaft<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen und sonstige Vereinigungen des \u00f6ffentlichen und privaten Rechts werden, welche die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen. Der monatliche Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich einmal f\u00fcr ein Gesch\u00e4ftsjahr festgesetzt. Dabei k\u00f6nnen unterschiedliche Beitr\u00e4ge f\u00fcr nat\u00fcrliche und juristische Personen und sonstige Vereinigungen festgesetzt werden. Neben der monatlichen Zahlungsweise ist auch eine einmalige Zahlung des Jahresbeitrages innerhalb der ersten zwei Quartale eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich.<br \/>\n\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt:<br \/>\na) durch den Tod des Mitgliedes oder die Aufl\u00f6sung der juristischen Person oder Vereinigung,<br \/>\nb) durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres,<br \/>\nc) durch Ausschluss durch den Vorstand aus einem wichtigen Grund. Der Ausgeschlossene kann innerhalb eines Monats Beschwerde einreichen, \u00fcber welche die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 4<br \/>\nAufbringung der Mittel, Verm\u00f6gen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mittel f\u00fcr die Aufgaben des Vereins werden insbesondere aufgebracht:<br \/>\na) durch die Beitr\u00e4ge der Mitglieder<br \/>\nb) durch Spenden und Stiftungen<br \/>\nc) durch sonstige geeignet erscheinende Ma\u00dfnahmen und Veranstaltungen.<br \/>\nDer Verein verfolgt keine Gewinnabsichten. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins sowie etwaige \u00dcbersch\u00fcsse d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden sowie bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Zuwendungen erhalten, insbesondere d\u00fcrfen in keiner Form Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Geld oder Sachspenden zur\u00fcckgew\u00e4hrt werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 5<br \/>\nOrgane<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Daneben k\u00f6nnen nach Bedarf besondere Aussch\u00fcsse und Arbeitsgemeinschaften durch den Vorstand eingerichtet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 6<br \/>\nVorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. F\u00fcr ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied w\u00e4hlt die n\u00e4chste Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied bis zum Ende der Amtsperiode des gegenw\u00e4rtigen Vorstandes nach.<br \/>\nDer Vorstand w\u00e4hlt aus seinen Reihen f\u00fcr seine Amtszeit einen ersten und zweiten Vorsitzenden, einen Schatzmeister und eine Protokollf\u00fchrer.<br \/>\nDie Verteilung der Gesch\u00e4fte auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Vorstand geregelt. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung sowie der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Insbesondere hat er einen j\u00e4hrlichen Haushaltsplan f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr aufzustellen und eine Jahresrechnung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr der Mitgliederversammlung vorzulegen sowie eine Tagesordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung aufzustellen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst, soweit nichts anderes bestimmt ist, seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden. In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen Vorstandsbeschl\u00fcsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeigef\u00fchrt werden.<br \/>\nDer erste und der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister vertreten den Verein. Sie sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 abs. 2 BGB. Die Vertretung des Vereins muss durch jeweils zwei der vorstehend benannten Vorstandsmitglieder erfolgen. Die nachfolgend bezeichneten Rechtsgesch\u00e4fte k\u00f6nnen von den Rechtsvertretern des Vereins nur abgeschlossen werden, wenn der Vorstand einstimmig zugestimmt hat:<br \/>\na) Verf\u00fcgungsgesch\u00e4fte, die Grundst\u00fccke oder grundst\u00fccksgleiche Rechte betreffen oder Verpflichtungsgesch\u00e4fte zu solchen Verf\u00fcgungsgesch\u00e4ften,<br \/>\nb) Rechtsgesch\u00e4fte, die den Verein \u00fcber eine Wertgrenze bei einmaligen Aufwendungen von mehr als \u20ac 5.000,&#8211; oder bei wiederkehrenden Leistungen von j\u00e4hrlich mehr als \u20ac 10.000,&#8211; verpflichten.<br \/>\nc) Abschluss von B\u00fcrgschaftsvertr\u00e4gen und verwandten Rechtsgesch\u00e4ften. Die Aufnahme von Darlehen durch den Verein ist ausgeschlossen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist verpflichtet, in alle den Verein verpflichtenden Rechtshandlungen und Vertr\u00e4ge die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsverm\u00f6gen haften.<br \/>\nDer Vorstand ist gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Organ f\u00fcr Tr\u00e4gerschaften und Anstellungstr\u00e4gerschaften. Er kann die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung delegieren. In diesem Fall ist er Aufsichtsorgan \u00fcber den delegierten Gesch\u00e4ftsbereich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 7<br \/>\nMitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen einberufen. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt ein Mitglied des Vorstandes, in der Regel der 1. Vorsitzende des Vorstandes.<br \/>\n\u00dcber die Beratungsgegenst\u00e4nde und Beschl\u00fcsse jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das auch die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einberufung der Versammlung feststellt, die Teilnehmer namentlich auff\u00fchrt und die Stimmenzahl bei Beschl\u00fcssen und Wahlen festh\u00e4lt.<br \/>\nDer Protokollf\u00fchrer ist zu Beginn der Versammlung einzusetzen. Er kann dem Vorstand angeh\u00f6ren. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden der Versammlung und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben und zu den Akten des Vorstandes zu nehmen. Vereinsmitglieder k\u00f6nnen die Protokolle jederzeit einsehen.<br \/>\nDer Vorstand in seiner Gesamtheit hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Beschl\u00fcsse m\u00f6glichst umgehend durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Vereins dies schriftlich verlangen. Die Mitgliederversammlung entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschl\u00fcsse \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung, des g\u00fcltigen Mitgliederbeitrages, \u00fcber die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitgliedes bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind nur g\u00fcltig bei Zustimmung von drei Viertel aller Vereinsmitglieder, die dazu schriftlich und einzeln abgestimmt haben m\u00fcssen. Dazu ist auch eine Briefabstimmung m\u00f6glich, falls ein Mitglied verhindert ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, auf der ein solcher Beschluss herbeigef\u00fchrt werden soll. Das Mitglied hat in diesem Fall einen Abstimmungsbrief mit dem Beschlusswortlaut, der auf der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, rechtzeitig \u2013 mindestens 7 Tage \u2013 vor der Mitgliederversammlung anzufordern und diesen der Vorstandschaft geschlossen bis 24 Uhr zum Vortag des Tages beim Vorstand einzureichen, an dem solche Beschl\u00fcsse auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung stehen. Die Abstimmungsbriefe k\u00f6nnen erst auf der Mitgliederversammlung ge\u00f6ffnet und ausgez\u00e4hlt werden, die solche Beschl\u00fcsse behandelt. Von dem Verfahren der Abstimmungsbriefe kann der Vorstand auf Vorschlag einer Mitgliederversammlung oder in eigener Initiative auch Gebrauch machen, um die Meinung der Mitglieder zu einer bestimmten Angelegenheit des Vereins zu erkunden. Dieses Verfahren ersetzt allerdings nicht das ordentliche Abstimmungsverfahren der Mitgliederversammlung mit Ausnahme eines Beschlusses \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereines.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 8<br \/>\nAufgaben der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung nimmt die ihr nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr.<br \/>\nSie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:<br \/>\n1. Annahme bzw. Erweiterung der Tagesordnung.<br \/>\nJedes Mitglied kann auf der Mitgliederversammlung Anregungen und Antr\u00e4ge einbringen. Zu diesem Zweck ist vor Beginn der Verhandlungen der Mitgliederversammlung die Tagesordnung um weitere Punkte zu erg\u00e4nzen. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen auch schriftlich beim Vorstand sp\u00e4testens 1 Woche vor der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eingereicht werden.<br \/>\n2. Behandlung der Tagesordnung<br \/>\n3. Wahl des Vorstandes gem\u00e4\u00df \u00a7 2 der Satzung<br \/>\n4. Beschluss \u00fcber den Mitglieder-Jahresbeitrag<br \/>\n5. Feststellung des Haushaltsplanes<br \/>\n6. Entgegennahme von Berichten des Vorstandes, insbesondere des Jahresberichtes \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Vereins<br \/>\n7. Feststellung der Jahresrechnung. Die Jahresrechnung wird durch 2 Revisoren gepr\u00fcft, die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr das jeweils folgende Gesch\u00e4ftsjahr bestellt werden.<br \/>\n8. Entlastung des Vorstandes<br \/>\n9. Beschl\u00fcsse \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung sowie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins. Satzungs\u00e4nderungen sind vor Vollzug in jedem Fall dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften sowie dem zust\u00e4ndigen Amtsgericht mitzuteilen. Die \u00c4nderung des Vereinszweckes und dieser Satzungsbestimmung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 9<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\nDas erste Gesch\u00e4ftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet mit dem darauffolgenden Kalenderjahresabschluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 10<br \/>\nSchlussbestimmungen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die sich zur Zeit in Gr\u00fcndung befindende Stiftung \u201eGEMEINSAM\u201c mit Sitz in 86938 Schondorf am Ammersee mit der Auflage, es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr die in \u00a7 2 der Satzung festgelegten Zwecke zu verwenden. Bis zur endg\u00fcltigen Gr\u00fcndung der Stiftung und deren Anerkennung als steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die evang. luth. Kirchengemeinde Die\u00dfen-Utting zwecks Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schondorf, den 6. April 2006<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Peter Raithel Aina Raithel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG GEMEINSAM \u2013 GEMEINN\u00dcTZIGER VEREIN AMMERSEE WEST e.V. 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